Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Die Messie-Wohnung ist ein häufiges Problem im Mietrecht.
„Sammellust“ des Mieters oder unterschiedliche Vorstellungen von Ordnung und Unordnung reichen in der Regel nicht aus, um als Vermieter mietrechtlich tätig werden zu können.
Im Anschluss ein kurzer Überlick zur Sach- und Rechtslage. Anhand von Beispielen erläutern wir insbesondere, ob eine Kündigung in Betracht kommt.
Messie-Wohnung und sog. Messie-Syndrom:
Was kann man als Vermieter tun?
Die bloße Unordnung in einer Messie-Wohnung berechtigt den Vermieter in der Regel nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses.
Das gilt jedenfalls solange, wie hierdurch die Mietsache nicht gefährdet und / oder der Hausfrieden nicht gestört wird
Landgericht Berlin, Urteil vom 23.07.2014 – 65 S 225/13 – Anhäufung diverser Gegenstände
LG Berlin, Urteil vom 18.04.2011 – 67 S 502/10 – chaotische Wohnung
LG Siegen, Urteil vom 10.01.2006 – 1 S 117/05 – Ansammlung von Gegenständen
AG Gießen, Urteil vom 29.01.2021 – 39 C 114/20 – Lagerung von Trödel
AG Friedberg / Hessen, WuM 1987, 686 – Sperrmüll in der Wohnung.
Insbesondere wird der Vermieter dem Mieter grundsätzlich nicht seine Vorstellungen von Ordnung und Unordnung aufzwingen können.
Denn hinsichtlich des einzuhaltenden Maßes an Ordnung und Sauberkeit in einer Wohnung ist eine erhebliche Bandbreite zuzugestehen. Allerdings ergibt sich eine Grenze aus dem Mietzweck „Wohnen“.
Ist die Messie-Wohnung derart zugestellt, dass dort ein Wohnen nicht mehr möglich und auch nicht mehr praktiziert wird, kommt eine Kündigung in Betracht (Messie-Wohnung wird zum Lager)
LG Karlsruhe, Urteil vom 22.05.2019 – 9 S 2/19.
Der Mieter ist dazu verpflichtet, die Mietsache regelmäßig zu reinigen
BGH, Beschluss vom 21.08.2018 – VIII ZR 188/16.
Kommt zur Unordnung in der Messie-Wohnung eine erhebliche Verschmutzung hinzu, insbesondere durch (Menschen- oder Tier-) Fäkalien, Schmutz, Abfall,verderbliche Essensreste, und/oder Insektenbefall, verletzt der Mieter seine Obhutspflichten in einem Ausmaß, das der Vermieter nicht hinnehmen muss.
Denn hierdurch wird die Mietsache erheblich gefährdet – § 543 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. BGB
AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 16.06.2009 – 11 C 507/08.
3. Messie-Wohnung: Hausfriedensstörung
Wirkt sich das Verhalten des Mieters auch auf das übrige Anwesen, insbesondere die Nachbarn, aus, stellt dies eine Hausfriedensstörung i. S. v. § 569 Abs. 2 BGB dar.
Hat der durch den Mieter innerhalb der Wohnung verursachte Zustand einen unerträglichen Gestank zur Folge, der im Treppenhaus oder sogar in den anderen Wohnungen festzustellen ist, berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung – nach vorheriger Abmahnung
LG Hildesheim, Urteil vom 27.03.2015 – 7 S 4/15
Amtsgericht München, Endurteil vom 08.08.2018 – 416 C 5897/18
AG Münster, Urteil vom 08.03.2011 – 3 C 4334/10
Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 18.03.2011 – 641 C 363/10
AG Rheine, Urteil vom 26.02.2008 – 4 C 731/07
AG Saarbrücken, Urteil vom 29.10.1993 – 37 C 267/93.
Haben Sie Probleme mit einer Messie-Wohnung? Hilfe erhalten Sie von unserem Partner
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.