Antrag auf Bestellung eines Notverwalters (Musterschreiben)

Antrag auf Bestellung eines Notverwalters

Amtsgericht

Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Abteilung Wohnungseigentumssachen

<Straße>_________________________________

<PLZ, Stadt>______________________________

Datum: ___.___.______

 

A n t r a g

 

In der

Wohnungseigentumssache

Herrn/Frau <Name und Anschrift> _______________________________

– Antragsteller/in –

Verfahrensbevollmächtigte(r):

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt <Name und Kanzleisitz> ______________________________________________

wegen: Bestellung eines Notverwalters

Geschäftswert: ______________________ EUR

die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft <Straße> _______________________________ in <Stadt> ____________________________________, namentlich aufgeführt in der anliegenden Liste der Wohnungseigentümer

– weiterer Beteiligter –

Namens und im Auftrag des Antragstellers, dessen ordnungsgemäße Bevollmächtigung ich/wir anwaltlich versichere(n), beantrage(n) ich/wir,

 

 

für die Wohnungseigentümergemeinschaft <Straße> ________________________ in <Stadt> _____________________________ einen Notverwalter zu bestellen.

B e g r ü n d u n g:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde durch die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung vom ___.___.______ sowie die Anlegung der Grundbücher und die erste Eigentumsumschreibung eines Wohnungsgrundbuchs gegründet.

Beweis:

1.

Vorlage der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

 

2.

Beiziehung der Grundbücher, Grundbuch von <Stadt>_______________________, Gemarkung, _______________, Flur ____, Flurstück(e) _____, Blätter ____ bis ____, Amtsgericht <Stadt> ________________________________

In der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung wurde durch den seinerzeitigen und teilenden Eigentümer des Grundstücks, Herrn <Name> __________________ die Firma <Name, Vertretungsverhältnisse und Anschrift> ________________________________________ zur Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt.

Beweis:

wie vor zu 1

Seit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher und der ersten Eigentumsumschreibung sind bereits mehr als fünf Jahre vergangen.

Beweis:

Beiziehung der Grundbücher, Grundbuch von <Stadt> ____________________________, Gemarkung, _______________, Flur _____, Flurstück(e) _____, Blätter ____ bis ____, Amtsgericht <Stadt> ______________________________ (Eigentumsumschreibung in Abteilung I)

Seit diesem Zeitpunkt übt die oben genannte Firma die Tätigkeit der Verwaltung aus.

Da nach § 26 Absatz 1 Satz 2 WEG die Bestellungsdauer lediglich fünf Jahre betragen kann, ist die Verwalterstellung der genannten Firma zum ___.___.______ beendet gewesen. Eine Neubestellung ist nicht erfolgt. Die Verwaltung und die Antragsgegner können sich insoweit auch nicht wegen des Zeitablaufs auf eine Duldung des Wirkens der Verwalterin oder eine Bestellung durch ein konkludentes Verhalten stützen, da für eine solche Bestellung, wie sich aus § 26 Absatz 2 WEG ergibt, eine ausdrückliche Beschlussfassung erforderlich ist (BayObLGZ 1987, 54; OLG Schleswig, WE 1997, 388; AG Lahr, WE 1992, 320).

Die Verwalterbestellung ist auch dringlich.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus insgesamt ___ Wohnungen und ___ Garagen. Die Größe einer solchen Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert einen Verwalter. Zahlreiche Wohnungseigentümer nutzen ihre Wohnung nicht selbst, sondern wohnen weit entfernt. <Anm. des Verf.: Es folgen weitere Argumente für die Dringlichkeit der Notverwalterbestellung> ______________________________________________________________

Nach der Regelung des § ___ der Gemeinschaftsordnung ist bei einem Eigentumsübergang eines Wohnungseigentumsrechts die Zustimmung des Verwalters einzuholen. Eine Veräußerung seines Wohnungseigentumsrechts ist durch den Antragsteller geplant. Die Unterzeichnung des notariellen Vertrags ist bereits erfolgt.

Beweis:

Vorlage des notariellen Kaufvertrags des Notars <Name und Kanzleisitz> ___________________________________________ vom ___.___.______ zu der Urkundenrollennummer ____/____ zwischen dem Antragsteller und Frau < Name und Anschrift> _____________________________

Da ein Verwalter nicht vorhanden ist, kann die Genehmigung nicht oder nur durch Zustimmung aller Wohnungseigentümer unter damit erschwerten Umständen erteilt werden, sodass der Kaufvertrag mit der Erwerberin nicht genehmigt und vollzogen werden kann. Die Umschreibung des Grundbuchs ist daher nicht möglich.

Zudem ist der Verwalter das vertretungsberechtigte Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, NJW 2005, 2061; OLG München, Beschluss v. 13.7.2005, 34 Wx 061/05). Zur Vornahme von Handlungen im Außenverhältnis ist ein solcher daher zwingend erforderlich. Ohne Verwalter besteht eine zumindest partielle Handlungsunfähigkeit.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keinen Verwalter. Eine Dringlichkeit der Bestellung eines solchen ist gegeben. Die Bestellung durch das Gericht ist notwendig.

Von einer Bestellung der vorgenannten Verwalterin sollte abgesehen werden, da diese durch ihr Verhalten gezeigt hat, dass ihr die wesentlichen Vorschriften des WEG offensichtlich nicht bekannt sind. Eine dahingehende Bestellung durch das Gericht erscheint daher wenig sachdienlich.

Ich/wir rege(n) an, die Firma <Name, Vertretungsverhältnisse und Anschrift> ________________________________________________________ durch das Gericht zur Notverwalterin zu bestellen. Die Firma <Name> ____________________________ beschäftigt sich seit Jahren mit der Verwaltung von Wohnungseigentum, gilt als sachkundig und die von ihr verlangten Gebühren für die Verwaltungstätigkeit sind ortsüblich sowie angemessen (OLG Düsseldorf, NZM 2000, 833). Sie ist bereits in anderen Verfahren durch das Gericht zur Notverwalterin von Wohnungseigentümergemeinschaften bestellt worden. Sie hat sich vorsorglich gegenüber dem Antragsteller zur Übernahme der Verwaltung als Notverwalterin bereit erklärt.

Beweis:

Schreiben der Firma <Name> ___________________________________ vom ___.___.______ an den Antragsteller

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt