Zählen ist Verwalterpflicht

 

Zu Beginn der Eigentümerversammlung war vom Hausverwalter die Beschlussfähigkeit festgestellt worden. Nach der sehr langen Versammlung bestritt einer der Betroffenen die Rechtsgültigkeit späterer Entscheidungen, weil nur noch sechs von zwölf Eigentümern und damit zu wenige anwesend gewesen seien. Das Oberlandesgericht Köln stellte fest, dass die Versammlungsleitung zu jedem Zeitpunkt ein Auge auf die Beschlussfähigkeit zu werfen hat. Keinesfalls reiche es, dies nur zu Beginn des Treffens zu tun. Insbesondere dann, wenn sich die Zusammensetzung der Anwesenden geändert hat oder wenn Zweifel an der Beschlussfähigkeit geäußert werden, hilft nur eines: Nachzählen. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 16 Wx 13/02)

 

Quelle: http://www.ista.de/