Wie detailliert muss ein Beschluss sein, um dem Gebot der Bestimmtheit zu genügen? Dürfen Wohnungseigentümer beschließen, Gartenpflege in Eigenregie („Tätige Mithilfe“) durchzuführen?

 

An einen die Gartenpflege betreffenden Eigentümerbeschluss sind hohe Anforderungen hinsichtlich der inhaltlichen Bestimmtheit zu stellen. Zur Regelung der Gartenpflege in Eigenregie besteht keine Beschlusskompetenz. (LS

des Verf.)

OLG Köln, Beschl. v. 12.11.2004 – 16 Wx 151/04, ZMR 2004, 229 = NZM 2004

 

Der Fall: Die Miteigentümer fassen bei einer Gegenstimme folgenden Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gartenfirma zu beauftragen, die jeweils im Frühjahr und Herbst einen fachgerechten Rückschnitt an Hecken und Gehölzen vornehmen soll. Zur Kostensparung sollen einfache Pflegearbeiten wie Kehren, Unkrautjäten, Gießen etc. nicht von dieser Fachfirma vorgenommen werden, sondern von den Hausbewohnern in Eigenregie unentgeltlich getätigt werden.“