Wer zahlt die Reparatur von Heizungsreglern?

Ein Wohnungseigentümer ließ die defekten Ventile seiner Fußbodenheizung reparieren. Die Kosten der Handwerkerrechnungen wollte er sich von der Eigentümergemeinschaft ersetzen lassen. Diese verweigerte die Zahlung, da die Heizung und somit auch die Ventile nicht Bestandteil des Gemeinschaftseigentums seien. Falsch, sagte nun laut www.mietrecht.net das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 8 W 404/07). Demnach würden alle Einrichtungen zur Regelung der Heizung auch dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Wohnungseigentümer dienen.

Quelle: http://www.ista.de/