Wer ist werdender Wohnungseigentümer? 

 

Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat. 

BGH, Urteil vom 11.12.2015, Az.: V ZR 80/15

 

Quelle: http://www.mlseminare.de