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Sämtliche Unterlagen, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung dienen, gehören zu den Verwaltungsunterlagen. Sie sind Eigentum der Eigentümergemeinschaft und nicht des Verwalters. Beim Verwalterwechsel hat der Verwalter sie umge-hend herauszugeben.
Schadensersatz wegen fehlender Herausgabe der Verwaltungsunterlagen durch den Ex-Verwalter
Die Eigentümergemeinschaft hat eine Schadensersatzforderung gegen den zum 31. Januar eines Jahres ausgeschiedenen Verwalters in Höhe der Kosten des neuen Verwalter (Abrechnung nach Stundensatz, für 32 Stunden).
Für die Aufarbeitung der Buchhaltung für den Monat Januar dieses Jahres sowie für die Erstellung von Belegen für die Abrechnung des vorangegangenen Jahres, zum Beispiel für die Vergütungsberechnung des alten Verwalters, Berechnungs-unterlagen für die Verteilung der Heizkosten und der Hausmeisterkosten, damit die Abrechnung des vorangegangenen Jahres überhaupt ermöglicht werden konnte.
Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 15.12.2003 -Aktenzeichen: 70 II 453/03 ZMR 2004, S. 867.
Quelle:
Breiholdt Rechtsanwälte
RA Babo von Rohr
Große Theaterstraße 7
20354 Hamburg
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