Verwaltungsbeirat zur Prüfung der Jahresabrechnung verpflichtet!

  

Der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat die vom Verwalter vorzulegende Jahresabrechnung zu prüfen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann sich ein Mitglied des Beirats gegenüber der Eigentümergemeinschaft schadensersatzpflichtig machen.

 

Wie jedes Jahr werden jetzt für die Wohnungseigentumsanlagen die Jahresabrechnungen erstellt. Die Verwalter haben die im vergangenen Wirtschaftsjahr entstandenen Kosten zu ermitteln, unter den Wohnungseigentümern aufzuteilen und in einer Jahresabrechnung festzuhalten.