Verwalterbestellung durch einstweilige Verfügung des Gerichts

Verwalterbestellung durch einstweilige Verfügung des Gerichts

 

LG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2012 – 11 T 419/12

 

Ist eine Eigentümergemeinschaft dermaßen zerstritten, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie einen Verwalter per Mehrheitsbeschluss nicht bestellen wird, kann das Gericht auch ohne vorherige Befassung der Eigentümerversammlung eine Notverwaltung durch einstweilige Verfügung einsetzen

 

Quelle: http://www.anwaltonline.com/