Verwalter muss keine Kopien verschicken

 
Ein Wohnungseigentümer, der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nehmen möchte, muss dies in der Regel im Büro des Verwalters tun. Er hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der Verwalter Kopien übersendet.
BGH, Urteil v. 11.2.2011, V ZR 66/10, veröffentlicht am 14.3.2011
 
 Quelle: www.ml-fachseminare.de