Verwalter entscheidet über den Versammlungsort – Verpflegungskosten Eigentümerversammlung

Der Verwalter hat ein Ermessen bei der Wahl des Versammlungsortes.

Dabei darf der Verwalter einen neutralen Ort wählen, auch wenn hierfür

eine Raummiete zu entrichten ist, welche zu den kosten der Verwaltung

gehört.

AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 08.03.2013; Az.: 44 C 2032/12