Vergleichsangebote müssen nicht immer an Eigentümer gehen

 
Vor einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über eine größere Auftragsvergabe müssen mehrere Vergleichsangebote vorliegen. Diese müssen aber nicht generell an alle Eigentümer übersandt werden. Im Einzelfall kann es ausreichen, den Eigentümern einen Preisspiegel zu übersenden. 
LG München I, Urteil vom 06.10.2014, Az.: 1 S 21342/13 WEG

 

Quelle: http://www.mlseminare.de