Unklare Eigentümerbeschlüsse sind auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären

OLG Düsseldorf: Unklare und mehrdeutige Eigentümerbeschlüsse sind auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären

 

Eigentümerbeschlüsse, die unklar und mehrdeutig sind und deren Inhalt allenfalls im Wege der Auslegung festzustellen wäre (hier: unklares Verhältnis der beschlossenen Sanierungsbeauftragung, Gutachtenerstellung und Klageerhebung), widersprechen dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung und sind auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2008 – 3 Wx 272/07).
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Quelle: http://brinkmann-dewert.de/