Terrassenflächen sind kein Sondereigentum

 

Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg vom 04.03.2003 kann an vertikal nicht abgegrenzten Räumen kein Sondereigentum begründet werden. Dies betrifft insbesondere Terrassenflächen. Ein Aufteilungsplan, der Terrassenflächen einzelnen Wohnungseinheiten als Sondereigentum zuweist, ändert daran nichts.

 

Autor: RA Markus Achenbach