Stahlgittertür vor Eigentumswohnung

Wohnungseigentümer können das Recht haben, vor ihrem Eingang ohne Zustimmung der anderen Hausbewohner eine zusätzliche Stahlgittertür anzubringen.

 

Zum Beispiel dann, wenn ihre Wohnung in der obersten Etage liegt und die Tür von den unteren Stockwerken aus gar nicht zu sehen ist, so das OLG Köln in einem Beschluss.