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Leserbrief:
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Teilungserklärung einer von uns verwalteten Wohnanlagen heißt es u.a.:
„Die Gartennutzung steht dem jeweiligen Teileigentümer Nr. 1 zu; dieser ist zur Instandhaltung und Pflege des Gartens auf seine Kosten verpflichtet.“
Ein Wohnungseigentümer verlangt von uns die Fällung einer Tanne in dem Garten des Teileigentümer Nr. 1, die Neuverlegung/Reparatur von durch Wurzeln stark verzogenen Steinplatten, den Neuverputz der im rechten Gartenbereich vorhandenen Mauerabschnitte sowie die Anschaffung einer Regentonne.
Nunmehr die Fage:
Wer ist für die Fällung des Nadelbaumes, der Reparatur/Neuverlegung der vorhandenen Steinplatten, Verputz der Mauer und Anschaffung einer Regentonne verantwortlich/zuständig und übernimmt die Kosten dafür? Die WEG oder der Sondereigentümer der Einheit Nr 1?
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
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