Sondernutzungsrecht: Wer ist für die Fällung des Nadelbaumes, der Reparatur/Neuverlegung von Steinplatten, Verputz der Mauer verantwortlich/zuständig und übernimmt die Kosten dafür?

Leserbrief:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

In der Teilungserklärung einer von uns verwalteten Wohnanlagen heißt es u.a.:

„Die Gartennutzung steht dem jeweiligen Teileigentümer Nr. 1 zu; dieser ist zur Instandhaltung und Pflege des Gartens auf seine Kosten verpflichtet.“

Ein Wohnungseigentümer verlangt von uns die Fällung einer Tanne in dem Garten des Teileigentümer Nr. 1, die Neuverlegung/Reparatur von durch Wurzeln stark verzogenen Steinplatten, den Neuverputz der im rechten Gartenbereich vorhandenen Mauerabschnitte sowie die Anschaffung einer Regentonne.

Nunmehr die Fage:

Wer ist für die Fällung des Nadelbaumes, der Reparatur/Neuverlegung der vorhandenen Steinplatten, Verputz der Mauer und Anschaffung einer Regentonne verantwortlich/zuständig und übernimmt die Kosten dafür? Die WEG oder der Sondereigentümer der Einheit Nr 1?