Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Der Hausflur ist eine Gemeinschaftsfläche, die die Hausbewohner nur begrenzt für ei-gene Zwecke nutzen dürfen. Daher müssen Mülltüten in der Wohnung aufbewahrt werden. Dies hat das Oberlandegericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stellte der Miteigentümer einer Wohnanlage regelmäßig einen gefüllten Müllbeutel und gelegentlich auch andere Abfälle vor die Haustür in den gemeinsamen Eingangsbereich. Da er im Erdgeschoss wohnte, mussten alle Nachbarn an dem Müll vorbei. Der Müll war für Menschen, die das Haus betraten oder verließen nicht zu übersehen. Nachdem der Miteigentümer sich weigerte, den Müll nicht mehr vor der Haustür abzustellen, klagte die Eigentümergemeinschaft vor dem Oberlandes-gericht Düsseldorf.
Das Gericht entschied, dass der Müll nicht mehr im Eingangsbereich abgestellt werden dürfe.
Der Eingangsbereich sei eindeutig dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Jeder, der davon Gebrauch mache, müsse sich maßvoll verhalten. Regelmäßiges und notori-sches Abstellen von Müll sei nicht erlaubt.
• Referenz:
o Oberlandesgericht Düsseldorf; Beschluss vom 22.05.1996
[Aktenzeichen: 3 Wx 88/96]
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.