Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Sieht die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses die Eintragung in ein Protokollbuch erforderlich ist, so genügt es nicht, wenn die Beschlüsse durchnummeriert in einem Ordner abgelegt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln weist Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse alle Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften hin.
Im vorliegenden Fall waren die Protokolle in sich geheftet und genietet, durchnummeriert sowie mit Seitenzahlen versehen und mit einem vorgehefteten Inhaltsverzeichnis lediglich in einem Ordner aufbewahrt worden. Die gesetzliche Regelung sieht zwar eine schriftliche Erfassung, die auch aufzubewahren ist, vor. Über die Art der Verwahrung fehlt allerdings eine gesetzliche Bestimmung. Wenn jedoch über diese gesetzlich vorgesehene Niederschrift die Eigentümer in der Teilungserklärung als zusätzliche Erfordernis die Eintragung in ein Protokollbuch vorsehen, so zeigt dies, dass damit ganz bewusst die Form der schriftlichen Dokumentation in einem Buch" gewollt ist. Die Form der Dokumentierung, wie sie jedoch von der Verwaltung praktiziert wurde, genüge nicht den von der Teilungserklärung verlangten Anforderungen der Eintragung des Beschlusses in ein Protokollbuch, entschieden die Richter (OLG Köln, Az. 16 Wx 220/05).
(Quelle: Quelle Bausparkasse)
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.