Nochmals: Keine Kontoüberziehung durch den Verwalter

Ein Verwalter von Eigentumswohnungen hat nicht das Recht, das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft „in höherem Maße“ eigenmächtig zu überziehen und es dann die Eigentümer wieder ausgleichen zu lassen. Im konkreten Fall ging es um rund 6.000 Euro Überziehung, die deswegen entstand, weil eine Architektenarbeit am Gebäude durchgeführt worden war. Der Verwalter hätte die Eigentümergemeinschaft zuvor um Erlaubnis fragen müssen, Hat er das nicht getan, so müsse er das Minus selbst ausgleichen.

Bezug: OLG Hamm, 29 S 177/09

Quelle:ivd/Brüser