Nochmals: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen in einer Jahresabrechnung


Der Verwalter ist nicht verpflichtet, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen im Sinne des § 35a EStG kostenlos zu ergänzen.
LG Bremen, Beschluss vom 19.05.2008, Az: 4 T 438/07 (AG Bremen)

 

Quelle: www. ml-fachinstitut.de