Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Bauliche Veränderung: Muss der Wohnungseigentümer, der eigenmächtig ein Kunststofffenster einbaut, das Fenster wieder entfernen?
Was ist geschehen?
Es geht um eine Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Berliner Altbau. Das Haus verfügt über betagte Kastendoppelfenster aus Holz. Daher beschließen die Eigentümer, die Außenfenster zu erneuern. Für die vordringlichsten Fenster sollen Kostenangebote eingeholt werden, wobei die Auftragserteilung in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat erfolgen soll.
Ein Wohnungseigentümer der Wohnung mit den vordringlichsten Fenstern wartet dieses Verfahren nicht erst ab, sondern lässt in Eigenregie die Kastendoppelfenster durch neue Kunststofffenster ersetzen. Die Eigentümergemeinschaft verlangt daraufhin Rückbau, nämlich Austausch der neuen Kunststofffenster gegen Kastendoppelfenster aus Holz.
Was sagt das Kammergericht?
Der betreffende Wohnungseigentümer muss die Kunststofffenster nicht zurückbauen.
Zunächst stellt das Kammergericht zwar fest, dass es sich beim eigenmächtigen, nicht mit Verwalter und Verwaltungsbeirat abgesprochenen Austausch der Fenster um eine unzulässige bauliche Veränderung handelt. Die Eigentümergemeinschaft hatte nämlich lediglich einen Beschluss über das Ob und nicht über das Wie gefasst. Daher war die Auftragserteilung und die Erneuerung der maroden Fenster allein Sache des Verwalters und des Beirats.
Aus der unzulässigen baulichen Veränderung erwächst den anderen Miteigentümern jedoch trotzdem kein Anspruch auf Rückbau, weil sie vom Fensteraustausch nicht unzumutbar beeinträchtigt sind. Es entsteht nämlich kein Nachteil für sie. Ob ein Nachteil für die anderen Miteigentümer vorliegt, bestimmt sich danach, ob aus baulichen Veränderungen konkrete und objektive Beeinträchtigungen folgen. Das ist hier nicht der Fall, weil die Kunststofffenster
keine optische nachteilige Beeinträchtigung nach sich ziehen,
keinen höheren Instandhaltungsaufwand für die Gemeinschaft als Holzfenster verursachen und
auch nicht zwingend zu Schimmelbildung führen
(KG, Beschl.v. 26.06.2007 24 W 15/07).
Was sagt Ihr Anwalt?
Die Entscheidung ist praxisnah und zu begrüßen. Sie verhindert, dass Rückbaurechte nur aus Prinzip durchgesetzt werden. Zwar ist die Entscheidung noch nach dem alten WEG-Recht ergangen, sie ist aber auch künftig aktuell, da die maßgeblichen Vorschriften insoweit unverändert sind.
Quelle: FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft – clausener@friesrae.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.