Mindestbeheizung per Beschluss erzwingbar?

 

Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, nach der bei der verbrauchsabhängigen Verteilung der Heizungskosten jedem Miteigentümer ein Mindestanteil von 75 % des Durchschnittsverbrauchs aller Wohnungen zugewiesen wird, kann keine Mindestbeheizung einer Wohnung erzwingen.

OLG Hamm, 31.3.2005 – Az: 15 W 298/04

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