Lebensgefährte im Mietvertrag

Wollen Mieter ihren Lebensgefährten in ihre Wohnung aufnehmen, müssen sie grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der darf seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn die zusätzliche Person für ihn unzumutbar wäre, weil die Wohnung z.B. überbelegt wäre.

Gericht: BGH

Aktenzeichen: Az. VIII ZR 371/02

Quelle: http://suche-urteile.de/