Kreditaufnahme des Verwalters ohne Genehmigung der Wohnungseigentümer – BGB §§ 670, 675; WEG § 27 I

 

Nimmt der Verwalter zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig einen Kredit im eigenen Namen auf, so kann er von der Gemeinschaft Freistellung von seinen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank jedenfalls dann nicht verlangen, wenn die Wohnungseigentümer von einem weit geringeren Instandsetzungsvolumen ausgingen.

BGH, Urteil vom 18.02.2011, Az.: V ZR 197/10 (LG Köln)

 

Quelle: www.ml-fachinstitut.de