Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für Löschung einer Grunddienstbarkeit – WEG §§ 23, 27 III 1 –

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat keine Beschlusskompetenz, die Löschung einer zu Gunsten der Wohnungseigentümer bestellten Grunddienstbarkeit zu bewilligen.
AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 08.12.2010, Az.: 72 C 100/10

 

Quelle: www. ml-fachinstitut.de