Keine Abberufung des Verwalters auch bei mehreren Pflichtverstößen

 

Auch mehrere Verstöße des Verwalters gegen seine Verwalterpflichten können das Vertrauensverhältnis nicht so beeinträchtigen, dass die Durchführung des Vertrages für weitere 11 Monate nicht zumutbar ist. § Entscheidend ist hierbei insbesondere, dass keinerlei Abmahnung des Verwalters erfolgte.

 

Urteil  AG Bonn Urteil v. 7.4.2011, 27 C 21/10, ZMR 2011, 904 §