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Das Amtsgericht Ratingen (Beschluss vom 13. Februar 2006) sagt Ja, jedenfalls wenn es sich um einen querulatorischen Wohnungseigentümer handelt, der die Verwalterin durch fortwährende Zusendung von Faxnachrichten mit unsachlichem Inhalt belästigt. Dann müsse nach Auffassung des Amtsgerichts der Verwalter dem fraglichen Eigentümer nicht auch noch auf seine Kosten Papier und Strom für dessen unsachliche Äußerungen zur Verfügung stellen.
Praxistipp
Es bleibt zu beachten, dass sich ein Eigentümer sicherlich schon einiges erlauben muss, bis das Gericht einem entsprechenden Unterlassungsantrag stattgibt. In jedem Falle tut der Verwalter gut daran, vorab den fraglichen Eigentümer zur Unterlassung aufzufordern.
Datum: 10.01.07
Autor: Susanne Tank – tank@bethgeundpartner.de Fundstelle: AG Ratingen, Beschluss vom 13. Februar 2006, ZMR 2006, 403
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