Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Schließt ein Wohnungseigentümer seinen Kaminofen an einen Kamin mit der Folge an, dass dadurch weitere Eigentümer den Kamin nicht mehr nutzen können, stellt dies einen Nachteil für die übrigen Eigentümer dar, den diese nicht hinzunehmen brauchen. Dies gilt selbst für den Fall, dass aktuell kein weiterer Eigentümer den Kamin tatsächlich nutzt, entschied das OLG München.
Praxistipp
Würde man den Kaminanschluss zulassen, liefe dies auf eine Sondernutzung durch den Kaminofenbetreiber hinaus. Sondernutzungsrechte sind jedoch nicht durch Beschluss einräumbar. Sind die übrigen Eigentümer aber dauerhaft nicht an der Kaminnutzung interessiert, kann durch Vereinbarung aller Eigentümer ein entsprechendes Sondernutzungsrecht eingeräumt werden, § 10 Abs. 2 S. 2 WEG.
Autor: Susanne Tank – tank@bethgeundpartner.de
Fundstelle: OLG München, Urteil vom 08. September 2008, 32 Wx 99/08, ZWE 2008, 488
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.