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Wohnanlage: Ein Eigentümer darf zwar nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft neue Iso-Fenster einbauen lassen. Tut er es aber doch, so hat dies keine Konsequenzen – eine Rückbaupflicht besteht laut eines Urteils nicht.
Wohnungseigentümer, die alte Fenster gegen wärmedämmende Isolierglas-Fenster austauschen wollen, dürfen dies normalerweise nicht eigenmächtig ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft tun. Denn ein solcher Eingriff ist eine bauliche Veränderung am Gebäude und bedarf laut Gesetz deshalb der Zustimmung der Gemeinschaft. Allerdings: Widersetzt sich ein Wohnungseigentümer dieser Regelung, so hat er keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, zitiert das Immobilienportal Immowelt.de ein Urteil des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg (Az.: 24 W 15/07).
Im verhandelten Fall war ein Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft erbost über seinen Nachbarn, der eigenmächtig moderne Iso-Fenster in seiner Wohnung einbauen ließ. Er forderte von ihm, er solle die Wärmefenster wieder aus- und alte Kastenfenster wieder einbauen lassen. Seine Begründung: Moderne Isolierglas-Fenster können das Raumklima verändern und zur Bildung von Schimmelpilz führen.
Doch mit dieser Argumentation kam der Kunststofffenster-Gegner vor dem Kammergericht nicht durch. Der Einbau der modernen Fenster verursache für die Eigentümergemeinschaft keine konkreten und objektiven Beeinträchtigung: Eine Schimmelbildung in dem Haus gebe es jedenfalls nicht. Außerdem konnte das Gericht durch die neuen Fenster auch keine Beeinträchtigung der Fassadenoptik des Hauses feststellen, ein höherer Instandhaltungsaufwand sei für die Eigentümergemeinschaft ebenfalls nicht zu erwarten. Die Kunststofffenster dürfen deshalb bleiben.
Quelle: www.immowelt.de
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