Haben Sie das gewusst? Anfechtung vorzeitiger Beschluss: Verwalter trägt Kosten!

 

Das Beschließen der Jahresabrechnung unter dem Vorbehalt nachträglich noch vorzunehmender Änderungen entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

AG Bergisch-Gladbach, Urteil vom 08.05.2012 – 70 C 120/11