Fehlerhafter Vermögensbericht und Anfechtungsgründe

Vor der WEG-Reform 2020 war die Darstellung der Bankkonten in der Jahresrechnung entscheidend für die Überprüfung der Schlüssigkeit. Fehler führten zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen. Nach der Reform muss der Verwalter einen Vermögensbericht erstellen, der die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft darstellt, einschließlich Kontoständen und Erhaltungsrücklage.

Im Urteil des AG Wiesbaden (1. Juli 2022) wurde entschieden, dass falsche Angaben im Vermögensbericht nicht zur Anfechtung von Beschlüssen über Nachschüsse oder Vorschussanpassungen führen. Der Vermögensbericht muss zwar jedem Eigentümer zur Verfügung gestellt werden, die verspätete Vorlage in der Versammlung ist jedoch nicht ausreichend für eine Anfechtung. Fehler im Vermögensbericht können lediglich einen Anspruch auf Berichtigung begründen.