Fehler in der Eigentümerliste (bei einer Klage) schadet nicht

 

Ein Wohnungseigentümer kann eine im Rahmen einer Anfechtungsklage rechtzeitig eingereichte Eigentümerliste in einzelnen Punkten auch noch korrigieren, wenn der späteste Zeitpunkt für deren Vorlage verstrichen ist.

LG München I, Urteil vom 9.5.2011, Az.: 1 S 22360/10

 

Quelle: www.ml-fachseminare.de/