Wechselt ein Wohnungseigentümer defekte Thermostatventile aus, kann er Erstattung der verauslagten Kosten hierfür verlangen, da es sich hierbei um Gemeinschaftseigentum handelt.

Gericht:

OLG Stuttgart

Urteil vom:

13.11.2007

Aktenzeichen:

8 W 404/07

Quelle:

ZWE 2008, 57