Ermächtigung Beirat Aushandlung von Vergleichlösungen

 

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht einen Verwaltungsbeirat ermächtigen, mit anderen Wohnungseigentümern wegen deren Zahlungsrückstände Vergleichslösungen auszuhandeln oder für den Verband eine entsprechende Vereinbarung mit den Wohnungseigentümern abzuschließen.
OLG Hamburg v. 26.10.2007– 2 Wx 110/02, ZMR 2008, 152

Quelle: FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft – www.friesrae.de