Einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Verwalterunterlagen u. a.


Im Wege der einstweiligen Verfügung kann die WE-Gemeinschaft, vertreten durch den neu gewählten Verwalter, vom Ex-Verwalter die Herausgabe der Verwalterunterlagen zwecks befristeter Einsichtnahme verlangen, auch wenn der Ex-Verwalter den Abwahlbeschluss angefochten hat.
AG Kelheim v. 19.10.2007 – 5 C 0965/07, ZMR 2008, 82

Quelle: FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft – www.friesrae.de