Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich?

Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich?

LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011 – 318 S 7/11

Die Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen durch Dritte, die im (fremden) Interesse eines Wohnungseigentümers handeln, ist neben einer Bevollmächtigung oder Ermächtigung des Eigentümers an die weitere Voraussetzung zu knüpfen, dass ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse in der Person des Eigentümers gegeben sein muss, gerade einen bestimmten Dritten mit der Wahrnehmung seiner eigenen Rechte zu betrauen anstatt die begehrte Einsichtnahme selbst vorzunehmen.

Quelle/Volltext: http://www.ibronlne.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?zg=5&HTTP_DocType=Urteil&Gericht=LG+Hamburg&Aktenzeichen=318+S+7%2F11&Urteilsdatum=2011-10-05&Nr=85687