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Ein Verwalter wollte in rund 3 Wochen eine Eigentümerversammlung einberufen, auf der er den bestehenden Verwaltungsvertrag kündigen wollte. Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats bestand auf einen Versammlungstermin zu einem bestimmten Zeitpunkt; diesem Verlangen kam jedoch der Verwalter nicht nach. Daraufhin lud der Verwaltungsbeiratsvorsitzende zu einer Eigentümerversammlung ein, auf der der Verwalter von seinem Verwalteramt entbunden wurde.
Das BayObLG hat hierzu entschieden, dass die in dieser Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse für ungültig zu erklären sind, weil nicht der Verwalter, sondern der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats zur Versammlung eingeladen hat. Etwas anderes gilt nur wenn ohne Zweifel feststeht, dass die dort gefassten Beschlüsse auch bei ordnungsgemäßer Einladung durch den Verwalter so zustande gekommen wären (BayObLG, Beschluss vom 17.4.2002, Az.: 2 Z BR 14/02).
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