Eigentümerversammlung: Originalvollmacht muss greifbar sein 

 

In einer Eigentümerversammlung muss der Vertreter eines anderen Eigentümers auf Verlangen eine Originalvollmacht vorlegen. Kann er dies nicht und wird die Vollmacht daraufhin zurückgewiesen, ist die Stimmabgabe insoweit unwirksam. 

 

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.08.2015, Az.: 2-13 S 32/13