Eigentümerversammlung darf Hundehaltung und Katzenhaltung verbieten


Verbot kann per Mehrheitsbeschluss ausgesprochen werden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.01.2008 – – 20 W 500/08

Die Wohnungseigentümerversammlung kann per Mehrheitsbeschluss die Haltung von Hunden und Katzen untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im zugrunde liegenden Fall beschloss eine Wohnungseigentümerversammlung im Jahr 2005 eine Hausordnung, die unter anderem die Haltung von Hunden und Katzen verbot. Darin hieß es:

„Das Halten von Hunden und Katzen ist nicht gestattet. Sind für das Halten von Hunden und Katzen alte Rechte vorhanden, so gelten sie nur solange, wie das, sich in der Gemeinschaft befindliche, Tier noch lebt. Neuanschaffungen von Hunden und Katzen sind nicht gestattet.“