Eigentümergemeinschaft muss Anbringung von Klimageräten zustimmen


Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein außen angebrachtes Klimagerät ist auf Kosten des Eigentümers zu entfernen, wenn dies die Eigentümergemeinschaft beschließt. Das gilt vor allem dann, wenn das Gerät durch nicht unerhebliche Betriebsgeräusche die Nachtruhe der Nachbarn stört. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. November 2009 (AZ: 3 Wx 179/09) weisen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.