Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
BGH, Urteil vom 05.03.2010, Az.: V ZR 62/09, NZM 2010, 406
Sachverhalt:
Ein WE ficht verschiedene Beschlüsse einer Eigentümerversammlung an. Die Klageschrift wird dem Verwalter als Zustellungsbevollmächtigten der Wohnungseigentümer (WE) zugestellt (§ 45 I WEG). Eine gesonderte Verfügung dahingehend, dass der Verwalter beigeladen wird, erfolgt durch das Gericht nicht.
Entscheidung des Gerichts:
Der BGH wies im Rahmen der zu treffenden Entscheidung darauf hin, dass der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG (Anfechtungsklage) neben seiner Funktion als Zustellungsbevollmächtigter gesondert dem Rechtsstreit beizuladen ist. Nur durch diese Beiladung wird gewährleistet, dass sich die Rechtskraft des Urteils auch auf den Verwalter erstreckt (§ 48 III WEG). Die kommentarlose Zustellung der Klageschrift reicht hierfür nicht aus. Es bedarf vielmehr einer gesonderten Verfügung des Gerichts. Es ist allerdings nicht erforderlich, dass die Klageschrift dem Verwalter 2-fach zugestellt wird. Die Beiladung kann vielmehr auch gleichzeitig mit der Zustellung der Klageschrift an den Verwalter als Zustellungsbevollmächtigten erfolgen, dies muss aber aus der Verfügung des Gerichts klar ersichtlich sein.
Quelle: www.friesrae.de/
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.