Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Hört sich kleinlich an, ist aber Voraussetzung für das Zustandekommen eines Umlaufbeschlusses. Hier ein Fall aus der Praxis: Ein Wohnungseigentümer wollte die Loggia seiner Eigentumswohnung neu gestalten. Da dies eine bauliche Veränderung ist, benötigte er die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer. Er schrieb deshalb seine Miteigentümer an, legte einen Stimmzettel bei und bat um ein „Votum“. Die Reaktion auf diesen Umlaufbeschluss war erfreulich, alle stimmten zu. Aber dann…
Fünf Monate später überlegte es sich ein Eigentümer anders und widerrief sein Jawort. Das durfte er, entschied das Oberlandesgericht Celle. Solange nicht sämtliche Miteigentümer vom Ergebnis der Abstimmung informiert sind, ist ein Widerruf noch möglich. Und selbst wenn der Mann schnell das Ergebnis seiner Befragung allen Miteigentümern mitgeteilt hätte, wäre das positive Abstimmungsergebnis anfechtbar gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Denn die Miteigentümer hätten nicht klar erkennen können, ob eine „verbindliche Stimmrechtsabgabe“ gewünscht sei oder ob der Mann lediglich ein Stimmungsbild einholen wolle. Unter einem „Votum“ verstünden Juristen zwar eine verbindliche Abstimmung, das gelte aber nicht für juristische Laien.
Oberlandesgericht Celle, Az.: 4 W 82/06
Quelle: http://www.mlseminare.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.