BGH: Wiederwahl des Verwalters auch ohne Vergleichsangebot

 

 

Wird der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wiederbestellt, müssen dabei keine Vergleichsangebote anderer Verwalter eingeholt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 01.04.2011 entschieden.