Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Am 19.07.2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az. V ZR 139/23), dass Prozesskosten, die einer unterlegenen Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Beschlussklageverfahren auferlegt werden, zu den Verwaltungskosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG zählen. Diese Kosten sind anteilig von allen Miteigentümern, einschließlich der obsiegenden Kläger, zu tragen, sofern keine abweichende Regelung besteht.
Im vorliegenden Fall hatten drei Klägerinnen, Mitglieder der beklagten Gemeinschaft, einen Beschluss angefochten, der die Kosten eines Vorprozesses regelte. Das Amtsgericht entschied zugunsten der Klägerinnen, doch die beklagte Gemeinschaft legte Revision ein. Der BGH stellte fest, dass die Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung der Prozesskosten ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und die Kosten gemäß dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf alle Miteigentümer umgelegt werden müssen.
Der BGH wies darauf hin, dass eine einschränkende Auslegung des § 16 Abs. 2 WEG nicht zulässig ist und dass die Rechtskraft der Kostenentscheidung des Vorprozesses keinen Einfluss auf die Umlage hat. Zudem ist eine abweichende Kostenverteilung nur durch einen gesonderten Beschluss möglich. Die Entscheidung des BGH bestätigt, dass alle Miteigentümer, unabhängig von ihrer Parteistellung, an den Prozesskosten beteiligt sind.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.