Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Urteilen die Regeln zur Änderung der Kostenverteilung im Wohnungseigentumsrecht präzisiert. Seit der WEG-Reform 2020 können Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss von der vereinbarten Kostenverteilung abweichen, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Fall 1: Änderung objektbezogener Kostentrennung In einer Eigentümergemeinschaft wurde beschlossen, die Kosten für die Sanierung eines Garagendachs auf alle Eigentümer umzulegen, obwohl die Gemeinschaftsordnung eine Kostentrennung vorsah. Eine Eigentümerin, die keinen Stellplatz hatte, klagte gegen diesen Beschluss. Der BGH entschied, dass die Eigentümer grundsätzlich die Kompetenz haben, die Kostenverteilung zu ändern, jedoch nur, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Eine allgemeine Beteiligung aller Eigentümer an den Kosten widerspricht in der Regel der ordnungsgemäßen Verwaltung, es sei denn, es gibt spezifische Gründe, wie Schäden, die das gesamte Gemeinschaftseigentum betreffen.
Fall 2: Änderung des Verteilungsschlüssels für Betriebskosten In einem anderen Fall wurde der Verteilungsschlüssel für Betriebskosten und Rücklagen von Miteigentumsanteilen auf beheizbare Fläche geändert. Gewerbeeinheiten, die nun mehr zahlen müssten, klagten dagegen. Der BGH wies die Klage zurück, da die Änderung der Eigentümerversammlung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG zulässig war und eine unbillige Privilegierung der Gewerbeeinheiten beseitigte.
In beiden Fällen betont der BGH die Notwendigkeit sachlicher Gründe für Änderungen der Kostenverteilung, um die ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.