Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
1. Gegen eine Blockabstimmung über die Bestellung eines Verwaltungsbeirats bestehen zumindest dann keine Bedenken, wenn die Einzelabstimmung von keinem Wohnungseigentümer verlangt wird.
2. Eine Jahresvergütung von 500 für den Beiratsvorsitzenden widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.
(KG, Beschluss vom 31.03.2004 – 24 W 194/02)
Praxistipp: So lange Einigkeit herrscht, spricht nichts gegen die Blockwahl, da diese Zeit erspart. So bald hier aber bei einem/r Eigentümer/in Zweifel bestehen empfehlen wir, die einzelnen Beiratsmitglieder einzeln zu wählen. Eine Blockwahl kann hier (wie oben) zur Anfechtung führen – oder dazu, daß für den Fall, daß die Mehrheit der Eigentümer eine im Block enthaltene Person nicht als Beirat wünscht, daher mit Nein stimmt, und damit auch die übrigen Kandidaten nicht gewählt werden, obwohl diese von den Eigentümern mehrheitlich unterstützt werden. Es könnte passieren, daß sich diese weiteren Kandidaten dann betroffen fühlen, und sich für einen weiteren Wahlgang nicht mehr zur Verfügung stellen.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.