Beschränkte Redezeit auf WEG-Versammlung?

 

Rechtlich spricht nichts dagegen, die Redezeit während der Versammlungen einer drei Dutzend Mitglieder umfassenden WEG prinzipiell auf jeweils 5 Minuten zu beschränken. Zumindest dann nicht, wenn diese grundsätzliche Regelung ausdrücklich auch Ausnahmen von dem Limit zulässt.