Beschluss über Gartenpflege durch Eigentümer entspricht nicht ordnungsgemäße Verwaltung

Mitwirkung bei Gartenpflege

Ein Beschluss. dass im Hinblick auf die Gartenanlage der Gemeinschaft "einfache Pflegearbeiten wie Kehren, Unkraut jäten, Gießen etc. nicht von einer Fachfirma vorgenommen werden, sondern von den Hausbewohnern in Eigenregie unentgeltlich getätigt werden" sollen, entspricht unabhängig von der Frage, ob Eigentümern durch Mehrheitsbeschluss derartige Arbeiten überhaupt auferlegt werden können, schon deshalb nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, weil er dadurch, dass er nicht festlegt, wer wann welche Arbeiten in welchem Umfang zu erledigen hat, inhaltlich zu unbestimmt ist.

OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2004 – Aktenzeichen: 16 WX 151/04.