Beschluss der Wohnungseigentümer über zukünftige Kostenverteilung für die Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster ist nichtig

Ein Wohnungseigentümerbeschluss, der die Kosten für die Instandsetzung von Fenstern im Bereich der Wohnungen abweichend vom vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel „auch zukünftig“ dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt, ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München nichtig. 
OLG München, Beschluss vom 23.08.2006, 34 Wx 90/06
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