Auch in Zweier-WEG gilt: Zahlungsanspruch nur mit Beschluss 

 

Auch in einer aus nur zwei Einheiten bestehenden WEG setzt ein Zahlungsanspruch der Gemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer voraus, dass zuvor ein Wirtschaftsplan, eine Jahresabrechnung oder eine Sonderumlage beschlossen worden ist. 

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.04.2016, Az.: 2-13 S 204/13

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